Hinweise

Für Bestellungen von Lernmitteln (Schulbuch als Druckausgabe (DA) und digitales Lernmittel) werden Leistungsgebühren in Höhe der Gebührensätze der
Lernmittelkostenentlastungsverordnung mit Abgabe dieses Bestellscheines zur sofortigen Zahlung
fällig. Die Leistungsgebühr wird grundsätzlich entsprechend der Anzahl der entliehenen Bücher erhoben.

Sie beträgt 3,00 Euro pro Buch pro Jahr.


Falls die fälligen Leistungsgebühren für bestellte persönliche Exemplare (Schulbuch (DA) und
digitales Lernmittel) nicht termingerecht entrichtet werden, erfolgt durch die Schule keine
Bestellung. Die betreffenden Sorgeberechtigten oder volljährigen Schülerinnen und Schüler sind
dann zum Selbstkauf verpflichtet.

 

Bei Geltendmachung von verringerten Leistungsgebührensätzen gemäß
Lernmittelkostenentlastungsverordnung werden zur Feststellung der Anspruchsberechtigung
Selbstauskünfte verlangt. Hierzu ist die Anlage 2b zur Entrichtung verminderter Leistungsgebühren
auszufüllen.


Die Ausgabe der Bücherzettel erfolgt für Schüler/- innen der Schule durch die Klassenlehrer/ -innen und für neue Schüler bei der ersten Elternversammlung.


 




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