Schülerbeförderung

Der Landkreis Mansfeld-Südharz ist Träger der Schülerbeförderung. 

Gemäß Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Mansfeld-Südharz haben Schülerinnen und Schüler Anspruch auf Beförderung oder Erstattung an die Erziehungsberechtigten, wenn der Schulweg (einfache Wegstrecke):



1. – 4. Klasse mehr als 2,0 km,

 

5. – 10. Klasse mehr als 3,0 km beträgt.

 


Die Schülerbeförderung ist weitesgehend über den ÖPNV organisiert. Weiterhin wird ein Teil der Schülerinnen und Schüler auf Grund ärztlicher Atteste im Freistellungsverkehr mit Kleinbussen und Taxen befördert.


Bei Fragen zur Schülerbeförderung und/oder der Antragstellung wenden Sie sich an unsere Schulsachbearbeiterin oder an den Landkreis.


Informationen zur Schülerbeförderung finden Sie unter folgendem Link:


https://www.mansfeldsuedharz.de/de/schulen-und-schuelerbefoerderung-allgemein.html


 




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