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Hinweise
Schülerinnen und Schüler sind dann zum Selbstkauf verpflichtet. Bei Geltendmachung von verringerten Leistungsgebührensätzen gemäß Lernmittelkostenentlastungsverordnung werden zur Feststellung der Anspruchsberechtigung Selbstauskünfte verlangt. Hierzu ist die Anlage 2b zur Entrichtung...